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Alle praktischen Informationen über Ihre Rundreise
Die Rundreise ist für Menschen mit eingeschränkter Mobilität leider nicht zugänglich.
Haustiere sind nicht erlaubt.
Für einige Dienstleistungen wird vor Ort eine Gebühr erhoben. Bitte beachten Sie, dass sich die Lage auf Grund der aktuellen Situation ändern kann und dass alle hier genannten Information unter Vorbehalt gestellt sind. Wir bitten Sie dringend, das Hotel spätestens drei Tage vor Ihrer Abreise zu kontaktieren, um über die neusten Entwicklungen auf dem Laufendem zu sein. Weitere Informationen finden Sie in unserem FAQ-Bereich. Bitte informieren Sie sich auch über die neusten staatlichen Bestimmungen des jeweiligen Einreise- oder Bundelandes. - innerhalb Deutschlands: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-bundeslaender-1745198 - innerhalb Europas: https://reopen.europa.eu/de/ - für die Welt: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise
Einrichtungen/Dienstleistungen können ggf. nicht verfügbar sein.
Ihre Reisebestimmungen —
Bitte beachten Sie bei Ihrer Einreise in Südafrika folgende Regelungen.
Einreisedokumente
Eine Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass, Vorläufiger Reisepass, Kinderreisepass.
Anmerkungen
Kinderreisepass mit Verlängerungs- oder Aktualisierungsetikett nicht gültig. Reisedokumente müssen maschinenlesbar (Ausnahme gilt für bei Verlust/Diebstahl ausgestellte Ersatzdokumente) sowie mindestens 30 Tage über die Reise hinaus gültig sein und müssen auch bei Ausreise noch über mindestens zwei freie Seiten für Visastempel verfügen. Auch bei Weiterreise von Südafrika in andere Länder mit anschließender Rückkehr nach Südafrika sollten Reisende daher darauf achten, für alle Ein- und Ausreisestempel noch freie Seiten im Pass zu haben.
Visum
Für kurzfristige touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen nach Südafrika benötigen deutsche Staatsangehörige vor Einreise grundsätzlich kein Visum. Gegen Vorlage eines am Einreisetag noch ausreichend gültigen deutschen Reisepasses (siehe Reisedokumente) und eines gültigen Rückflugscheines wird bei Einreise in aller Regel eine Besuchsgenehmigung („visitor's visa“) für den Zeitraum der geplanten Reise, jedoch maximal mit einer Gültigkeit von bis zu 90 Tagen erteilt.
Einreisebestimmungen für Minderjährige
Auch wenn seit Dezember 2018 die Grenzpolizei nicht mehr lückenlos danach fragt, müssen Personen unter 18 Jahren bei der Ein- und Ausreise grundsätzlich eine Geburtsurkunde mitführen.Diese kann nach Auskünften des südafrikanischen Innenministeriums auch in anderen Sprachen als Englisch abgefasst sein. Kurzfristige Änderungen der Bestimmungen oder abweichende Auslegungen durch einzelne Dienststellen können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Um Schwierigkeiten bei der Ein- und Ausreise zu vermeiden wird daher bis auf weiteres empfohlen, internationale Geburtsurkunden bzw. gegebenenfalls beglaubigte englische Übersetzungen mitzuführen.Reist ein Minderjähriger nicht in Begleitung beider sorgeberechtigten Elternteile, muss außerdem nachgewiesen werden, dass jeder nicht anwesende Elternteil entweder mit der Reise einverstanden ist (eidesstattliche Versicherung („affidavit“), die nicht älter als sechs Monate ist, mit beglaubigter Passkopie und Kontaktdaten des nicht anwesenden Elternteils) bzw. dass die Einverständniserklärung nicht erforderlich ist (gerichtlicher Beschluss über alleiniges Sorgerecht oder Sterbeurkunde oder Negativbescheinigung des deutschen Jugendamts, wenn die minderjährige Person in Deutschland wohnhaft ist).Allein reisende Minderjährige müssen darüber hinaus bei Einreise ein Bestätigungsschreiben sowie die Kontaktdaten und eine Passkopie derjenigen Person vorlegen, zu welcher der Minderjährige in Südafrika reisen soll.Fragen in diesem Zusammenhang können nur das Department of Home Affairs und die südafrikanischen Auslandsvertretungen verbindlich beantworten.
Impfschutz und gesundheitliche Empfehlungen
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Allerdings ist bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen. Das gilt auch für einen transitbedingten Zwischenaufenthalt von über 12 Stunden z.B. in Nairobi oder Addis Abeba. Eine Impfung wird auch bei kürzerem Transit empfohlen, da es zu Verspätungen kommen bzw. in Einzelfällen die Aufenthaltszeit im Transit nicht nachvollzogen werden kann. Eine einzige Impfung gilt inzwischen als lebenslanger Impfnachweis im internationalen Reiseverkehr.
Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß des Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut empfohlen (z.B. Selbstfahrer unter Campingbedingungen, Kontakt zu Wildtieren oder Projektarbeit im Tierschutz).
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen der DTG für Fachkreise finden Sie hier.
Hinweise für Reisende ohne deutsche Staatsangehörigkeit
Bitte beachten Sie, dass die Einreisebestimmungen für Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit abweichen können. Wir empfehlen Ihnen, sich beim Auswärtigen Amt Ihres Ziellandes zu informieren.
Weitere Informationen
Weitere Bestimmungen und Reiseempfehlungen finden Sie auf der Website des Auslandsamts.
Bitte prüfen Sie die Einreisebestimmungen Ihres Ziellandes vor Ihrer Abreise auf mögliche Änderungen.